GESCHICHTE

Im Jahr 1947 ließ sich Erich Fünfrock als Rechtsanwalt in Wiesbaden
nieder. 1957 folgte die Ernennung zum Notar. 1974 trat Rechtsanwalt
Götz-Peter Fünfrock in die Kanzlei ein. Er wurde 1985 zum Notar be-
stellt. 1994 wurden Rechtsanwalt Hans-Jürgen Brink aufgenommen. Mit dem Eintritt von Rechtsanwalt Philipp Fünfrock im Jahr 2008 ist die
dritte Generation in der Kanzlei vertreten. Er ist 2016 zum Notar
ernannt worden. Die Kanzlei gehört damit zu den ältesten, durchgehend in Familienhand geführten Kanzleien Wiesbadens.