NOTAR PHILIPP FÜNFROCK

Das Mitwirken des Notars verlangt der Gesetzgeber bei weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Willenserklärungen und Verträgen, wie bei Kauf und Schenkung von Grundstücken, Immobilien und Eigentumswoh­nungen, Gründung von Kapitalgesellschaften, Eheverträgen und Schei­dungsfolgenvereinbarungen, Erbverträgen, Nachlassauseinandersetzungen, sowie der Errichtung von notariellen Testamenten.